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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06 (https://dejure.org/2008,7945)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2008 - 1 A 4301/06 (https://dejure.org/2008,7945)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 1 A 4301/06 (https://dejure.org/2008,7945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer bestimmten Stufe eines Auslandsverwendungszuschlags; Gewährung eines Zuschlags für Teilnehmer an der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegovina; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 735 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 24.01

    Auslandsverwendungszuschlag; Anrechnung von VN-Tagegeldern auf den -;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06
    auch BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 24.01 -, DÖD 2003, 112 = NVwZ-RR 2003, 290 (betreffend die Anrechnung von Tagegeldern auf den Auslandsverwendungszuschlag).

    die Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucks. 1247/49 S. 1, 8; ferner BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 24.01 -, a. a. O.; zur Bedeutung der "Teilnahme" an der Maßnahme für den Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag auch OVG NRW, Urteil vom 24.11.2006 - 1 A 15/05 -, UA S. 14.

  • OVG Hamburg, 07.08.2007 - 1 Bf 65/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung des Auslandsverwendungszuschlags

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06
    Insoweit zutreffend Hamb. OVG, Beschluss vom 7.8.2007 - 1 Bf 65/07.Z -, juris (Rn. 6).

    auch Hamb. OVG, Beschluss vom 7.8.2007 - 1 Bf 65/07.Z -, juris (Rn. 7).

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06
    etwa BVerwG, Urteil vom 6.9.1974 - I C 17.73 -, BVerwGE 47, 31, 40; Denninger, in: Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., Teil E, Rn. 42; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl., § 4 Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 1 A 3827/02

    Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlages für einen Berufsoffizier im Kosovo;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06
    Soweit der erkennende Senat demgegenüber in seinem Urteil vom 15.10.2003 - 1 A 3827/02 -, BWV 2004, 57, diese Frage offen gelassen und im Ergebnis eine Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle für die Vorgängerfassung der Verordnung über die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags erwogen hat, sind hierfür im Wesentlichen die damals noch geringen, inhaltlich nur sehr vagen Vorgaben des Gesetz- und Verordnungsgeber für die bewertende Festlegung der Stufe bestimmend gewesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2006 - 1 A 15/05
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06
    die Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucks. 1247/49 S. 1, 8; ferner BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 24.01 -, a. a. O.; zur Bedeutung der "Teilnahme" an der Maßnahme für den Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag auch OVG NRW, Urteil vom 24.11.2006 - 1 A 15/05 -, UA S. 14.
  • Drs-Bund, 20.04.1993 - BT-Drs 12/4749
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06
    Dem würde nämlich schon das von der Beklagten zutreffend betonte Prinzip der Belastungs- und Gefahrengemeinschaft bezogen auf grundsätzlich alle (deutschen) Teilnehmer an einer bestimmten Auslandsmission i.S.d. § 58a BBesG widersprechen, welches die einheitlich pauschalierende Festsetzung des Auslandsverwendungszuschlags maßgeblich bestimmt hat - vgl. auch die Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucks. 12/4749, S. 9 - und beispielsweise dazu führt, dass ein Geschäftsstellenbeamter oder Koch den gleichen Zuschlag erhält wie ein operativ im Außendienst tätiger Beamter oder Soldat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 1 A 4322/06

    Auslandsverwendungszuschlag nach der Belastungsstufe des § 3 Abs. 1 Nr. 4

    Die von den Prozessbevollmächtigten anderer Kläger übersandte "EUFOR Minefield Map" (Anlage 5 der Beiakte Heft 6 zum Verfahren 1 A 4301/06) ermöglicht insoweit allenfalls einen groben Überblick hinsichtlich der seinerzeitigen Verteilung der bekannten Minenfelder und Orte von Minenvorfällen im Gesamtgebiet von Bosnien-Herzegowina.

    Dass sich eine realistische Minengefahr hinreichender Wahrscheinlichkeit - insgesamt gesehen - auch auf die befestigten Fahrbahnen von Straßen und Wegen bezogen hätte, kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass es in Einzelfällen belegte Minenfunde auch bei Straßenbauarbeiten (siehe Lagemeldung der GEPOLCON Nr. 17/05) oder bei Entminungsaktionen im Bereich bestimmter Straßen (vgl. die Anlagen 6 und 7 der Beiakte Heft 6 im Verfahren 1 A 4301/06) gegeben hat.

    Sie entsprechen, was die Anweisungslage betrifft, im Kern dem, was während des gesamten Verfahrens - auch schon erstinstanzlich - vorgetragen wurde und was sich insbesondere aus einem - dem Prozessbevollmächtigten des Klägers in der Berufungsverhandlung zur Kenntnis gegebenen - Schreiben des BMI vom 14. September 2006 an die Bundespolizeidirektion Koblenz (Anlage 1 der Beiakte Heft 5 = Anlage 4 der Beiakte Heft 6 jeweils zum Verfahren 1 A 4301/06) ergibt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 282/07

    Festsetzung von Versorgungsbezügen einer Witwe; Abschöpfung der aus einer

    vgl. etwa Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 1 A 4301/06 -, juris (Rn. 32); ferner BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 -, DVBl. 2000, 162, 163; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 177 (dort auch mit Hinweisen auf die Gegenauffassung).

    Ebenso Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 1 A 4301/06 -, juris (Rn. 88); Hessischer VGH, Teilurteil vom 5. November 1986 - 1 UE 700/85 -, NVwZ 1987, 517; vgl. ferner Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 167 Rn. 134 m.w.N.

  • VG Schleswig, 05.02.2015 - 12 A 297/11

    Auslandsverwendungszuschlag für eine Tätigkeit im Rahmen des Deutschen

    Das OVG Nordrhein-Westfalen habe in seinem Urteil vom 13. Februar 2008 (Az. 1 A 4301/06) hervorgehoben, dass der oberen Dienstbehörde bei der Auslegung und Anwendung der Stufenregelung der AuslVZV kein Beurteilungsspielraum eröffnet sei.

    Im Übrigen ist die auf Gewährung eines - höheren - AVZ gerichtete, mit einer allgemeinen Leistungsklage verbundene Verpflichtungsklage zulässig (§ 113 Abs. 4 VwGO; BVerwG, Urteil vom 28.05.2009 - 2 C 33.08 -, OVG Hamburg, Urteil vom 30.11.2012 - 1 Bf 264/10 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2008 - 1 A 4301/06 - und VG Potsdam, Urteil vom 12.01.2011 - 2 K 350/06 -, sämtlich zitiert nach juris).

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